Einige amtliche Drucke sind zwar Fiskalmarken, aber keine Postwertzeichen. |
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Fiskalmarke: Quittungsmarken für die Entrichtung von Abgaben (Steuermarke) |
Telegrafenmarke: Fiskalmarke zum Frankieren von Telegrammen |
Zeitungssteuermarke: Fiskalmarke zur Verrechnung von Druckgebühren oder Papiersteuern |
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Portomarke: Fiskalmarke zum Einziehen der Beförderungsgebühr beim Empfänger bei un- oder unterfrankierten Postsendungen |
Zustellungsportomarke: Fiskalmarke zum Einziehen der unfrankierten Zustellgebühr beim Empfänger bei Einschreiben mit eigenhändiger Zustellung |
Paketportomarke: Fiskalmarke zum Einziehen der Nachgebühr beim Empfänger bei un- oder unterfrankierten Paketen |
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Gebührenfreiheitsmarke: für den kostenlosen Versand von Postsendungen (z. B. für Parlamentsabgeordnete) |
Spendenmarke mit Frankaturkraft: privater markenähnlicher Druck bei dem die Postgebühr mit enthalten ist (z. B. DDR 1973) |
Laufzeitkontrollmarke: Kontrollzettel in der DDR 1963 bis 1964 zwecks Feststellung der Anzahl und die Laufzeit von Sendungen die mit dem Zentralen Kurierdienst befördert wurden |