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Fiskalmarkengattung: Einteilung von Fiskalmarken abhängig nach der Art der Gebühren die mit ihnen bezahlt werden

Fiskalmarke: Wertzeichen für die Entrichtung von Steuern und Gebühren (Steuermarke)

Telegrafenmarke: Fiskalmarke zum Frankieren von Telegramme

Portomarke: Fiskalmarke mit der bei un- oder unterfrankierten Postsendungen die fehlende Beförderungsgebühr beim Empfän-ger eingezogen wird (Nachmarke)

provisorische Portomarke: behelfsweise geschaffene Portomarke mit der bei un- oder unterfrankierten Postsendungen die fehl-ende Beförderungsgebühr beim Empfänger eingezogen wird

Antwortportomarke: Fiskalmarke mit der bei unfrankierten Antwortsendungen die fehlende Beförderungsgebühr bei einem bestimmten Empfänger eingezogen wird

Eigenhändigportomarke: Fiskalmarke mit der die unfrankierte Zustellungsgebühr bei Einschreiben mit eigenhändiger Zustellung beim Empfänger eingezogen wird

Landpostportomarke: Fiskalmarke mit der bei un- oder unterfrankierten Landpost-sendungen die fehlende Beförderungsgebühr beim Empfänger eingezogen wird

Paketportomarke: Fiskalmarke mit der bei un- oder unterfrankierten Pakete die fehl-ende Beförderungsgebühr beim Empfänger eingezogen wird

Zeitungssteuermarke: Fiskalmarke zur Verrechnung von Druckgebühren oder Papier-steuern

Zwangszuschlagsmarke: (ZZM) Fiskal-marke ohne Frankaturkraft deren Verwend-ung in bestimmten Zeiträumen Pflicht ist (Beisteuermarke)

Zwangszuschlagsportomarke: Fiskal-marke mit der die nicht frankierte Zwangs-zuschlagsgebühr beim Empfänger einge-zogen wird

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