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Wissen / Postsendungen / Hinweisvermerke / Gattungen

Hinweisvermerkgattung: Einteilung von Hinweisvermerke abhängig von der Destination und / oder welche Absender eine damit versehene Postsendung verschicken dürfen

Hinweisvermerk Postgebührenbegünst-igung: Vermerk auf einer Grundsendung die unter bestimmten Bedingungen zu einem besonders niedrigen Entgelt verschickt werden darf

Hinweisvermerk Postgebührenfreiheit: Vermerk auf einer Grundsendung die ohne Bezahlung eines Entgelts verschickt werden darf

Hinweisvermerk Grundsendung: Vermerk der auf eine Grundsendung hinweist die mit der Post verschickt werden darf

Hinweisvermerk Blindensendung: Ver-merk der auf eine gebührenfreie Grundsend-ung hinweist die ausschliesslich in Blinden-schrift verfasstes Schriftgut oder Tonträger enthalten darf

Hinweisvermerk Brief: Vermerk der auf eine verschlossene Grundsendung für den Versand von Mitteilungen hinweist

Hinweisvermerk Briefdrucksache: Ver-merk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung als Mischform zwischen Brief und Drucksache hinweist

Hinweisvermerk Büchersendung: Ver-merk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung für den Versand von Druck-werken hinweist (z. B. Bücher, Noten)

Hinweisvermerk Bücherzettel: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grund-sendung für die Bestellung von Bücher und anderen Druckwerken hinweist

Hinweisvermerk Dialogpost: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung für den Mengenversand in größeren Stück-zahlen hinweist

Hinweisvermerk Drucksache: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grund-sendung hinweist deren Inhalt nur durch mechanisch oder fotomechanisch Verviel-fältigung (z. B. Druck) hergestellt wurde

Hinweisvermerk Geschäftspapiere: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung hinweist deren Inhalt nicht die Eigenschaft einer persönlichen Mitteilung hat (z. B. Akten, Urkunden)

Hinweisvermerk Infobrief / Infopost: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung hinweist deren Inhalt nur durch mechanisch oder fotomechanisch Vervielfältigung (z. B. Druck) hergestellt wurde

Hinweisvermerk Landbeförderung: Ver-merk der auf eine Grundsendung hinweist die im internationalen Verkehr auf dem langsam-eren aber günstigeren Landweg befördert werden sollte

Hinweisvermerk Massendrucksache: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung für den Versand von Druck-sachen in größeren Stückzahlen hinweist

Hinweisvermerk Päckchen: Vermerk der auf eine Grundsendung für den Versand von kleinformatigen Güter und Waren bis 2 Kilo-gramm hinweist

Hinweisvermerk Paket: Vermerk der auf eine Grundsendung für den Versand von Güter und Waren hinweist

Hinweisvermerk Postanweisung: Ver-merk der auf eine Geldübermittlung mit Bar-auszahlung an den Empfänger durch den Zusteller hinweist

Hinweisvermerk Postgut: Vermerk der auf eine Grundsendung für den geschäftlichen Paket- oder Päckchenversand mit gleich-bleibender Einlieferungsnummer hinweist

Hinweisvermerk Postkarte: Vermerk der auf eine offene Grundsendung für den Ver-sand von kurzen Mitteilungen hinweist

Hinweisvermerk Postkarte mit Antwort: Vermerk der auf eine offene Grundsendung hinweist die aus einer zusammenhängenden Doppelkarte besteht (Frage- und Antwortteil)

Hinweisvermerk Postwurfsendung: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung für den Versand von Massen-drucksachen mit einer Sammelanschrift hin-weist (z. B. An alle Haushalte)

Hinweisvermerk Schülerbrief: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grund-sendung für den Versand von Brieffreund-schaftsbriefen zwischen Schülern hinweist die im internationalen Verkehr mit Luftpost zum Landtarif befördert wurden

Hinweisvermerk Streifbandzeitung: Vermerk der auf eine gebührenbegünstigte Grundsendung hinweist deren Inhalt nur durch mechanisch oder fotomechanisch Vervielfältigung (z. B. Druck) hergestellt wurde (altertümliche Bezeichnung: Druck-sache zu ermässigter Gebühr, Zeitungsdruck-sache)

Hinweisvermerk Warensendung: Vermerk der auf eine gebürenbegünstigte Grund-sendung für den Versand von Warenmuster oder Papierwaren hinweist (altertümliche Bezeichnung: Muster ohne Wert, Warenprobe)

Hinweisvermerk Wirtschaftsdruck-sache: Vermerk der auf eine gebühren-begünstigte Grundsendung hinweist die Drucksachen, Geschäftspapiere und Waren-proben kombiniert enthalten konnte (alter-tümliche Bezeichnung: Mischsendung)

Hinweisvermerk Zahlkarte: Vermerk der auf eine Geldübermittlung mit Bareinzahlung am Postschalter und Gutschrift auf ein Post-scheckkonto hinweist (altertümliche Be-zeichnung: Postüberweisung)

Hinweisvermerk Zusatzleistung: Vermerk der auf eine postalische Leistung hinweist die von einem Absender zusätzlich zur Grundsendung (meistens) für ein zusätzliches Entgelt verlangt werden kann

Hinweisvermerk Dringend: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der ein Paket so schnell wie möglich zum Bestim-mungspostamt befördert und durch einen besonderen Boten sofort dem Empfänger zugestellt wurde

Hinweisvermerk Eigenhändig: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der eine Postsendung nur dem angegebenen Empfänger persönlich ausgehändigt wird

Hinweisvermerk Eilzustellung: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der eine Postsendung nach dem Eingang beim Bestimmungspostamt durch einen beson-deren Boten sofort dem Empfänger zugestellt wird

Hinweisvermerk Einwurf-Einschreiben: Vermerk der auf eine Zusatzleistung der Deutschen Post hinweist bei der dem Ab-sender die Einlieferung bescheinigt wird und der Zusteller das Einlegen in den Briefkasten des Empfängers dokumentiert

Hinweisvermerk Luftpost: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der die Beförderung auf Wunsch des Absenders mit einem Luftfahrzeug erfolgt

Hinweisvermerk Ballonpost: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der die Beförderung auf Wunsch des Absenders mit einem Heißluftballon erfolgt

Hinweisvermerk Luftfeldpost: Vermerk der auf eine gebührenfreie Zusatzleistung hinweist bei der die Beförderung einer Feld-postsendung mit einem Luftfahrzeug erfolgt

Hinweisvermerk Nachnahme: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der dem Empfänger die Postsendung erst nach Bezahlung des vom Absender vorgeschrieb-enen Geldbetrags ausgehändigt wird (in Deutschland bis 31.05.1890 Sonderleistung)

Hinweisvermerk Postident: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der eine gesetzeskonforme Identitätsfeststellung des Empfängers vorgenommen wird

Hinweisvermerk Postlagernd: Vermerk der auf eine gebührenfreie Zusatzleistung hinweist bei der eine Postsendung nicht zu-gestellt sondern vom Empfäger am Schalter einer Postfiliale abgeholt wird (in Deutsch-land bis 31.11.1923 gebührenpflichtig)

Hinweisvermerk Prio: Vermerk der auf eine Zusatzleistung der Deutschen Post hin-weist bei der eine Postsendung mit einer höheren Wahrscheinlichkeit bereits einen Tag nach der Einlieferung beim Empfänger ankommt

Hinweisvermerk Rückschein: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der ein Empfänger den Erhalt einer Postsendung auf einer Empfangsbescheinigung quittieren muss die dann an den Absender zurück geschickt wird

Hinweisvermerk Schnellpaket: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der ein Pakete so schnell wie möglich zum Be-stimmungspostamt befördert und durch einen besonderen Boten sofort dem Empfäng-er zugestellt wird

Hinweisvermerk Schnellsendung: Ver-merk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der ein Päckchen nach dem Eingang beim Be-stimmungspostamt durch einen besonderen Boten sofort dem Empfänger zugestellt wird

Hinweisvermerk Sperrgut: Vermerk der auf eine Zusatzleistung für eine großformat-ige Paketsendung hinweist die die Höchst-maße für Standardpakete überschreitet

Hinweisvermerk Tauchboot: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der die Beförderung auf Wunsch des Absenders mit einem Unterwasserschiff erfolgt

Hinweisvermerk Übergabe-Einschrei-ben: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der dem Absender die Einlief-erung bescheinigt wird und der Empfänger den Erhalt der Postsendung unterschriftlich bestätigen muss

Chargé-Gitter: handschriftlicher gitterför-miger Hinweisvermerk der auf die Zusatz-leistung Einschreiben hinweist (Rötelgitter)

Hinweisvermerk Wertangabe: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der dem Absender die Einlieferung bescheinigt wird und der Empfänger den Erhalt der Post-sendung unterschriftlich bestätigen muss. Bei Verlust haftet die Post in tatsächlicher Höhe bis zum angegebenen Wert (in Deutsch-land bis 30.09.1919 Sonderleistung)

Hinweisvermerk Vertrauliche Dienst-sache: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der eine dienstliche Postsend-ung nur der angegebenen Empfängergruppe ausgehändigt wird

Hinweisvermerk Zustellungsurkunde: Vermerk der auf eine Zusatzleistung hinweist bei der einer Postsendung ein Formblatt beigefügt wird auf dem der Zusteller die förmliche Zustellung dokumentiert und dieses anschließend an den Absender zurückschickt (in Deutschland ab 01.08.1964 Sonderleistung)

Hinweisvermerk Sonderleistung: Vermerk der auf eine postalische Leistung hinweist die von einem Absender zu einem festen Entgelt verlangt werden kann

Hinweisvermerk Aerogramme: Vermerk der auf eine Sonderleistung für einen Aus-landsbrief mit Luftpost hinweist bestehend aus einem Briefumschlag oder Faltbrief aus dünnem Papier der nicht mehr als 5 Gramm wiegt (Luftpostleichtbrief)

Hinweisvermerk Einzelanschriftenprüf-ung: Vermerk der auf eine Sonderleistung hinweist bei der die Post die Adresse eines Empfängers auf Richtigkeit überprüft

Hinweisvermerk Sammelanschriften-prüfung: Vermerk der auf eine Sonderleist-ung hinweist bei der die Post mehrere Adres-sen von Empfängern in einer Stadt auf Richt-igkeit überprüft

Hinweisvermerk Nachnahme: Vermerk der auf eine Sonderleistung hinweist bei der dem Empfänger die Postsendung erst nach Bezahlung des vom Absender vorgeschrieb-enen Geldbetrags ausgehändigt wird (in Deutschland ab 01.06.1890 Zusatzleistung)

Hinweisvermerk Nachsendungsantrag: Vermerk der auf eine Sonderleistung hin-weist mit dem ein Empänger die Post beauf-tragt die an ihn gerichteten Postsendungen an seine neue Anschrift weiterzuleiten

Hinweisvermerk Postauftrag: Vermerk der auf eine Sonderleistung hinweist mit der die Post beauftragt wird bei einem Empfän-ger einen Geldbetrag einzuziehen bzw. einen Wechsel oder Scheck zur Einlösung vorzu-zeigen (Postmandat)

Hinweisvermerk Rohrpost: Vermerk der auf eine Sonderleistung hinweist bei der die Beförderung auf Wunsch des Absenders in einer Büchse durch Rohrleitungen mittels Druck- oder Saugluft (in Deutschland ab 01.08.1927 Zusatzleistung)

Hinweisvermerk Warenpost mit Zustell-Nachweis: Vermerk der auf eine Sonder-leistung für Warensendungen hinweist bei der der Zusteller das Einlegen in den Brief-kasten des Empfängers dokumentiert

Hinweisvermerk Wertangabe: Vermerk der auf eine Sonderleistung hinweist bei der dem Absender die Einlieferung bescheinigt wird und der Empfänger den Erhalt der Post-sendung unterschriftlich bestätigen muss. Bei Verlust haftet die Post in tatsächlicher Höhe bis zum angegebenen Wert (in Deutsch-land ab 01.10.1919 Zusatzleistung)

Hinweisvermerk Zeitungsbestellung: Vermerk der auf eine Sonderleistung für die Bestellung von Zeitungen hinweist

Hinweisvermerk Zeitungssache: Vermerk der auf eine Sonderleistung für die Nachlief-erung oder Umbestellung von Zeitungen hin-weist

Hinweisvermerk Zeppelinluftpost: Ver-merk der auf eine Sonderleistung hinweist bei der die Beförderung auf Wunsch des Ab-senders mit einem Zeppelinluftschiff erfolgt

Hinweisvermerk Zustellungsurkunde: Vermerk der auf eine Sonderleistung hinweist bei der einer Postsendung ein Formblatt beigefügt wird auf dem der Zusteller die förmliche Zustellung dokumentiert und dieses anschließend an den Absender zurückschickt (in Deutschland bis 31.07.1964 Zusatzleistung)

Hinweisvermerk Verbrauchergruppe: Vermerk der auf eine Postsendung hinweist die nur von einem bestimmten Absenderkreis verschickt werden darf

Hinweisvermerk Dienstpostsendung: Vermerk der auf eine Postsendung zwischen zwei Behörden oder einer Behörde und einem Kunden hinweist

Hinweisvermerk Feldpost: Vermerk der auf eine meistens gebührenfreie Postsend-ung zwischen einem Soldaten und dessen Angehörigen oder 2 militärischen Einheiten hinweist

Hinweisvermerk Kriegsgefangenenpost: Vermerk der auf eine gebührenfreie Post-sendung zwischen einem Kriegsgefangenen und dessen Angehörigen hinweist

Hinweisvermerk Heimkehrerpost: Ver-merk der auf eine gebührenfreie Postsend-ung für heimkehrende Soldaten hinweist die aufgrund ihrer Verwundung oder Erkrankung noch nicht entlassen werden konnten

Hinweisvermerk Postsache: Vermerk der auf eine gebührenfreie Postsendung zwisch-en zwei postalischen Einrichtungen oder der Post und einem Kunden hinweist

Hinweisvermerk Postscheckbrief: Ver-merk der auf eine meistens gebührenfreie Postsendung zwecks Einreichung von Auf-trägen von einem Kontoinhaber an sein Post-scheckamt hinweist

Hinweisvermerk Wahlbrief: Vermerk der auf eine meistens gebührenfreie Postsend-ung für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen hinweist

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