Teilfranko: Postsendung bei der als beabsichtigte Ausführung die Beförderungsgebühr teilweise vom Absender bezahlt wurde und teilweise vom Empfänger bezahlt werden sollte |
Nachgebühr: allgemeine Bezeichnung für eine unzureichend freigemachte Postsendung bei der die fehlende Beförderungsgebühr vom Empfänger bezahlt werden sollte |